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   OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91   

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https://dejure.org/1992,4525
OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91 (https://dejure.org/1992,4525)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.1992 - Bf IV 29/91 (https://dejure.org/1992,4525)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 1992 - Bf IV 29/91 (https://dejure.org/1992,4525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 5 § 28 § 76 § 84 Abs. 1
    Sozialhilferecht: Kosten für diätätische Ernährung als besondere Belastungen, Nachträgliche Verringerung des einzusetzenden Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einsatzgemeinschaft; Mehrbedarf; Sozialhilfe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91
    Würde man diesen von der Beklagten herangezogenen Rücknahmegrund lediglich als Begründungselement für die angefochtenen Verwaltungsakte betrachten und damit den Regelungsgegenstand der Bescheide erweitern, ergäbe sich nichts anderes: Auf andere Rechtswidrigkeitsgründe könnte die Rücknahme der Bewilligungsbescheide schon deshalb nicht mit Erfolg gestützt werden, weil die Beklagte insoweit keine Ermessenserwägungen angestellt hat, die nach § 45 SGB X indes erforderlich wären (BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, FamRZ 1990 S. 106, 108; Urt. v. 27.6.1991 -- BVerwG 5 C 4.88 --; Urt. d. Sen. v. 1.9.1989, OVG Bf IV 4/89).
  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86

    Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91
    Würde man diesen von der Beklagten herangezogenen Rücknahmegrund lediglich als Begründungselement für die angefochtenen Verwaltungsakte betrachten und damit den Regelungsgegenstand der Bescheide erweitern, ergäbe sich nichts anderes: Auf andere Rechtswidrigkeitsgründe könnte die Rücknahme der Bewilligungsbescheide schon deshalb nicht mit Erfolg gestützt werden, weil die Beklagte insoweit keine Ermessenserwägungen angestellt hat, die nach § 45 SGB X indes erforderlich wären (BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, FamRZ 1990 S. 106, 108; Urt. v. 27.6.1991 -- BVerwG 5 C 4.88 --; Urt. d. Sen. v. 1.9.1989, OVG Bf IV 4/89).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86

    Sozialhilfe - Eigenes Einkommen - Hilfesuchender

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91
    Dies ist indes zwingend vorgeschrieben; ein Ermessens steht der Beklagten bei der Anwendung des § 84 Abs. 1 BSHG nicht zu (BVerwG, Urt. v. 26.10.1989, ZfSH/SGB 1990 S. 358 = NDV 1990 S. 57).
  • RG, 28.03.1889 - IV 4/89

    Steuerfreiheit der Militärspeiseanstalten.

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.04.1992 - Bf IV 29/91
    Würde man diesen von der Beklagten herangezogenen Rücknahmegrund lediglich als Begründungselement für die angefochtenen Verwaltungsakte betrachten und damit den Regelungsgegenstand der Bescheide erweitern, ergäbe sich nichts anderes: Auf andere Rechtswidrigkeitsgründe könnte die Rücknahme der Bewilligungsbescheide schon deshalb nicht mit Erfolg gestützt werden, weil die Beklagte insoweit keine Ermessenserwägungen angestellt hat, die nach § 45 SGB X indes erforderlich wären (BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, FamRZ 1990 S. 106, 108; Urt. v. 27.6.1991 -- BVerwG 5 C 4.88 --; Urt. d. Sen. v. 1.9.1989, OVG Bf IV 4/89).
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